Orientierungsjahr
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Unter Orientierungsjahr (kurz OJ) versteht man den ersten Studienabschnitt der informatiklastigen Bakkalaureatsstudien Telematik, Softwareentwicklung-Wirtschaft und Informatik.
Für Softwareentwicklung-Wirtschaft und Informatik gilt: Studierende, die nach einem hinreichend aktuellen Studienplan eines der oben genannten Studien absolvieren, dürfen im Rahmen dieses Studiums Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter, die im Studienplan dem 4. oder einem höheren Semester zugeordnet sind, sowie Prüfungen über Vorlesungen, die im Studienplan dem 3. oder einem höheren Semester zugeordnet sind, erst absolvieren, nachdem sie alle Lehrveranstaltungen, die dem Orientierungsjahr zugerechnet werden absolviert haben.
Für Telematik gilt (ab 1.10.2009): Studierende, die im aktuellen Studienplan studieren, dürfen im Rahmen dieses Studiums Lehrveranstaltungen, die im Studienplan dem 5. oder 6. Semester zugeordnet sind, erst absolvieren, nachdem sie alle Lehrveranstaltungen, die dem Orientierungsjahr (Lehrveranstaltungen des 1. und 2. Semesters) zugerechnet werden absolviert haben.
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